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Presseinformation Nr. 57/2019 vom 18. November 2019

Die Fachempfehlung stellt die folgenden Grundprinzipien zum Verhalten im
Brandfall dar:

Berlin – In fast zweijähriger Arbeit hat der Gemeinsame Ausschuss für
Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung des Deutschen
Feuerwehrverbandes (DFV) und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen
Brandschutzes (vfdb) die neue Fachempfehlung „Verhalten im Brandfall“ erstellt.
Sie stellt, abgestimmt mit den Präsidien der beiden Verbände, den aktuellen Stand
der Fachmeinung in Deutschland dar. „Die Fachempfehlung richtet sich sowohl an
die Bewohner von Wohnungen als auch an Feuerwehren und Spezialisten in der
Brandschutzerziehung und -aufklärung“, erläutert Frieder Kircher, Vorsitzender
des Gemeinsamen Ausschusses.
Die Fachempfehlung stellt die folgenden Grundprinzipien zum Verhalten im
Brandfall dar:

  1. Es ist nicht möglich, die Bevölkerung zum richtigen Verhalten im Brandfall
    in Wohnungen zu bringen, wenn man nur fünf Regeln kommuniziert. Sie
    sind zwar, wie bei der Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096 leicht
    zu merken, aber das Verständnis ist nicht ausreichend, um im eigenen
    Wohnumfeld unter sehr verschiedenen Randbedingungen richtig zu
    handeln. Die Handlungsempfehlungen müssen ausführlicher sein, auch
    wenn dabei das Problem auftritt, dass Schwierigkeiten beim Lesen des
    längeren Textes auftauchen.
  2. Es gibt keine einheitliche Regelung zum Verhalten, die für jede Situation in
    jeder Gebäudeart beim Wohnen zutrifft. Die detaillierten
    Verhaltenshinweise für einen Brand im Einfamilienhaus unterscheiden sich
    in mehreren Punkten von den Hinweisen beim Brand in einem
    Mehrfamilienhaus. Für Brandschutzfachleute sind diese Unterschiede zwar
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    klar, logisch und einsichtig, der normale Mensch auf der Straße hat aber
    diese Kenntnisse nicht! Weiterhin ist es noch entscheidend, ob es im
    Mehrfamilienhaus in der eigenen Wohnung brennt oder in einer beliebig
    anderen Wohnung im gleichen Mehrfamilienhaus. Zusätzlich stellt der Fall
    eines verrauchten Treppenhauses eine Sondersituation dar, die betrachtet
    werden muss. In der Fachempfehlung „Verhalten im Brandfall“ werden
    daher folgende vier Fälle unterscheiden:
    o Brand in der eigenen Wohnung eines Mehrfamilienhauses
    o Brand in einer anderen Wohnung eines Mehrfamilienhauses
    o Verrauchtes Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus
    o Brand in einem Einfamilienhaus
  3. Reine Schlagworte oder Merksätze sind nicht ausreichend. Es müssen
    detaillierte Erklärungen erfolgen, die die Nutzer direkt ansprechen. Diese
    dienen insbesondere auch Multiplikatoren wie zum Beispiel
    Brandschutzerziehern oder Lehrkräften, um die Merksätze den Nutzern zu
    erläutern
  4. Durch Ablaufdiagramme werden die Handlungsprinzipien anschaulich
    erläutert.
    „Mit der neuen Fachempfehlung setzt der Gemeinsame Ausschuss für
    Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung seine strategische Arbeit in
    diesem Gebiet fort, die mit der Fachempfehlung ,Der Notruf in der
    Brandschutzerziehung‘ begonnen wurde und sich zukünftig weiter fortsetzen soll“,
    erläutert Kircher abschließend. Die aktuelle Fachempfehlung steht unter
    www.www.feuerwehrverband.de/fe-verhalten-brandfall.html online.
    Pressekontakt: Silvia Darmstädter, Telefon (030) 28 88 48 8-23, E-Mail
    darmstaedter@dfv.org, Twitter @FeuerwehrDFV, www.facebook.com/112willkommen
    Alle DFV-Presseinformationen finden Sie unter www.feuerwehrverband.de/presse.